Zusammenfassung: Die Autoren unterziehen die Eckpunkte eines neuen Erlasses des BMF zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 10 Abs 3 Z 2 UStG, so zu den Voraussetzungen für die Zugrundelegung des Umsatzsteuersatzes von 14 % für den Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle, einer kritischen Analyse. In diesem Zusammenhang erläutern sie, welche Einrichtungen unter dem Begriff des "gastronomischen Betriebs" subsumiert werden können und beschreiben die (geänderten) umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für Cateringunternehmen ("Zustellung fertiger Speisen") und Frühstückspensionen. Weiteres nehmen sie zur praktischen Umsetzung der Möglichkeit zur Aufteilung der Steuersätze nach dem Wareneingang Stellung.