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Neuer BMF-Erlass zur Abgaben von Speisen und Getränken

SteuernBMFSWK 2000, S 570 Heft 22 v. 1.8.2000

Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird der Erlass des BMF, in dem die Voraussetzungen für die Anwendung des Umsatzsteuertarifs von 14 % für den Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle konkretisiert werden, abgedruckt. Darin befinden sich ergänzende Klarstellungen der Rahmenbedingungen für Beherbergungsbetriebe, Frühstückspensionen und landwirtschaftliche Betriebe, eine tabellarische Übersicht über maßgebliche Steuersätze und Schlüsselzahlen und eine Stellungnahme zur Möglichkeit der Aufteilung der Steuersätze nach dem Wareneingang.

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