§ 2 KommStG; § 47 Abs 2 EStG; § 22 Z 2 EStG
Der Autor setzt sich mit der vom VwGH praktizierten Auslegung des § 22 Z 2 EStG auseinander und vertritt die Ansicht, dass das Kriterium der Weisungsgebundenheit bei der Prüfung des Dienstnehmerstatus bzw. der Kommunalsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers sehr wohl ein maßgebliches Prüfungsmerkmal darstellen müsste.