Zusammenfassung: Die Autoren weisen darauf hin, dass die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen für Urkunden und Rechtsgeschäfte, die im Ausland begründet wurden, mit 01.06.2000 geändert wurden und geben einen Überblick über die Sonderbestimmunen für Darlehens- und Kreditverträge.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 GebG; § 33 TP 19 GebG; § 16 Abs 2 Z 1 GebG; § 33 TP 8 Abs 3a GebG; § 33 TP 21 Abs 2 Z 4 GebG