§ 216 BAO; § 239 BAO
Der VwGH entscheidet, dass Fragen der Abgabenverrechnung durch die Abgabenbehörde nicht Gegenstand eines Rückzahlungsverfahrens nach § 239 BAO sind, sondern mittels Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu klären sind (§ 216 BAO).

