§ 216 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto nicht in einem Verfahren nach § 239 Abs. 1 BAO sondern in einem solchen nach § 216 BAO festzustellen ist.
VwGH 26.05.1999, 99/13/0067
§ 216 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto nicht in einem Verfahren nach § 239 Abs. 1 BAO sondern in einem solchen nach § 216 BAO festzustellen ist.
VwGH 26.05.1999, 99/13/0067
