§ 293 BAO
Über die Bestimmung des § 293 Abs. 1 BAO, die die Möglichkeit schaffen soll, bestimmte Fehler zu beseitigen.
VwGH 26.05.1999, 94/13/0058
§ 293 BAO
Über die Bestimmung des § 293 Abs. 1 BAO, die die Möglichkeit schaffen soll, bestimmte Fehler zu beseitigen.
VwGH 26.05.1999, 94/13/0058
