§ 124 BAO
Sind nach gesetzlichen Vorschriften Aufzeichnungen zu führen, sind diese auch zum Zweck der Abgabenerhebung zu führen.
VwGH 26.05.1999, 97/13/0157
§ 124 BAO
Sind nach gesetzlichen Vorschriften Aufzeichnungen zu führen, sind diese auch zum Zweck der Abgabenerhebung zu führen.
VwGH 26.05.1999, 97/13/0157
