§ 20 Abs. 1 Z2 lit. a EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass bei einer Modejournalistin Aufwendungen wie Kleidung, Accessoires, Reinigung und Kosmetika nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
VwGH 28.04.1999, 94/13/0196
§ 20 Abs. 1 Z2 lit. a EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass bei einer Modejournalistin Aufwendungen wie Kleidung, Accessoires, Reinigung und Kosmetika nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
VwGH 28.04.1999, 94/13/0196
