§ 217 Abs. 1 BAO
Der VwGH über das Zinsverbot nach § 58 Z 1 KO, das sich nur auf Zeiträume nach Eröffnung des Konkurses bezieht. Es steht einer vor der Konkurseröffnung eingetretenen Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entgegen.

