In seinem Urteil vom 5. 3. 2026, Skatteverket/Lyko Operations AB, C-436/24, hatte sich der EuGH mit der umsatzsteuerlichen Einordnung von Punkten zu befassen, die ein Unternehmen seinen Kunden im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms gewährt. Das Vorabentscheidungsersuchen wurde vom schwedischen Obersten Verwaltungsgericht (Högsta förvaltningsdomstol) vorgelegt und betrifft die Auslegung der Art 30a und 73a MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 geänderten Fassung.

