Das vorliegende Vorabentscheidungsurteil des EuG vom 25. 2. 2026, Finanzamt Österreich/D GmbH, T-638/24, erlassen von der Kammer für Vorabentscheidungssachen, ist für das österreichische Umsatzsteuerrecht von besonderer Bedeutung, zumal das vorlegende Gericht der VwGH selbst ist und die zugrunde liegenden Verfahren unmittelbar aus österreichischen Abgabenstreitigkeiten erwachsen sind.

