In seinem Urteil vom 3. 7. 2025, Högkullen AB, C-808/23, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob bei der Ermittlung des Normalwertes gemäß Art 72 MwStSyst-RL für Dienstleistungen einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaften die Gesamtkosten der Muttergesellschaft heranzuziehen sind.
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