Bezieht ein US-Staatsbürger Dividenden von börsenotierten US-Gesellschaften und verfügt er ausschließlich in Österreich über einen Wohnsitz und ist er deshalb gemäß Art 4 DBA USA aufgrund des Mittelpunkts der Lebensinteressen in Österreich ansässig, stellt sich die Frage der Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß Art 22 Abs 2 des Abkommens.
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