In seinem Urteil vom 12. 9. 2024, Chaudfontaine Loisirs SA, C-73/23, hatte sich der EuGH mit der Mehrwertsteuerbefreiung für Glücksspielumsätze zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Chaudfontaine Loisirs SA und dem belgischen Staat (Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, Belgien, im Folgenden: belgische Steuerverwaltung), dem folgender Ausgangssachverhalt zugrunde lag: Chaudfontaine Loisirs

