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Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2025, 165 Heft 3 v. 1.3.2025

Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht.

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