Der EuGH hat mit Urteil vom 12. 10. 2023, Autoridade Tributária e Aduaneira, C-312/22, zu einem portugiesischen Fall ausgesprochen, dass Art 56 EG der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach Zinserträge von Steuerpflichtigen dieses Mitgliedstaates einem progressiven Steuersatz von bis zu 40 % unterliegen, wenn die Zinserträge aus Schuldverschreibungen stammen, die von einer Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates oder eines Drittstaates wie der Schweiz begeben wurden und von einer solchen Einrichtung gezahlt werden, wohingegen auf die betreffenden Zinserträge eine niedrigere Abgeltungsteuer von 20 % erhoben wird, wenn sie aus Schuldverschreibungen stammen, die von einer Einrichtung ihres Ansässigkeitsmitgliedstaates begeben wurden und von einer solchen Einrichtung gezahlt werden.

