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Keine Tätigkeitseinkünfte aus dem Carried Interest

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2024, 440 Heft 8 v. 1.8.2024

Der BFH hat mit Urteil vom 16. 4. 2024, VIII R 3/21, ausgesprochen, dass kapital-disproportionale Gewinnverteilungsabreden (carried interest) auch bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften steuerlich anzuerkennen sind. Nach Peschke/Baumgartner (

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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