Der BFH hat mit Urteil vom 16. 4. 2024, VIII R 3/21, ausgesprochen, dass kapital-disproportionale Gewinnverteilungsabreden (carried interest) auch bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften steuerlich anzuerkennen sind. Nach Peschke/Baumgartner (
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

