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Pensionen aus dem UN Joint Staff Pension Fund

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2024, 439 Heft 8 v. 1.8.2024

Abschnitt 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl III 1998/99 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass „[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit“

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