Busch/Wagemann (IWB 2024, 257 ff) analysieren das Urteil des BFH vom 6. 9. 2023, I R 35/20, wonach die Einkommensteuer nach § 6 Abs 1 dAStG bei einem Wegzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos zu stunden ist. Entgegen der Vorinstanz hat der BFH damit zwar die Festsetzung der Wegzugsteuer im Zeitpunkt des Wegzugs grundsätzlich als zulässig angesehen.

