Ditz und Schwenke (ISR 2024, 123 ff) besprechen das als Grundsatzentscheidung zu Verrechnungspreisen bei der Produktionsverlagerung ins Ausland bezeichnete Urteil des BFH vom 9. 8. 2023, I R 54/19. Streitig war, ob bei einer Routinefunktion, die auf eine ausländische Schwestergesellschaft verlagert wurde, eine Betrachtung des Vorgangs für Zwecke des Fremdvergleichs nach § 1 dAStG einzeln oder zusammengefasst erfolgen muss und ob ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs 3 Satz 5 dAStG durchzuführen ist.

