Im Urteil des EuGH vom 22. 2. 2024, Gemeente Dinkelland, C‑674/22, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen der niederländischen Rechtbank Gelderland (Bezirksgericht Gelderland) betreffend die Auslegung des Unionsrechts in Bezug auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Zinsen auf Mehrwertsteuerbeträge zu zahlen, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben wurden und erstattet werden.

