Der Rat der EU hat am 18. 3. 2024 eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten iZm Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Damit soll die kurzfristige Vermietung von Unterkünften transparenter und den zuständigen Behörden die Regulierung eines Bereichs erleichtert werden, der für den Tourismussektor immer wichtiger wird.

