In seinem Urteil vom 4. 10. 2024, Voestalpine Giesserei, C-475/23 , hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob für den Erwerb eines Gegenstands, der einem Subunternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, ein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht.
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