In seinem Urteil vom 12. 9. 2024, Novo Nordisk, C-248/23 , hatte sich der EuGH mit der umsatzsteuerlichen Einordnung von Beiträgen zu befassen, die von einem pharmazeutischen Unternehmen an den staatlichen Krankenversicherungsträger zu leisten sind. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der .
Schlagwörter: