Der in den Budgetausschuss eingebrachte Initiativantrag 15/A 28. GP soll die bisher bestehende Möglichkeit der Sicherstellung „aus Beweisgründen“ infolge des Erkenntnisses des VfGH vom 14. 12. 2023, G 352/2021, einem grundlegenden und den Anforderungen des VfGH entsprechenden Rechtsrahmen zuführen und zu einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten sowie zu einer Erhöhung der Effizienz und Beschleunigung von Ermittlungsverfahren führen.

