In seinem Urteil vom 13. 7. 2023, Gemeinde A, C-344/22, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Einordnung einer Kurtaxe zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Gemeinde A (Deutschland) und dem Finanzamt (Deutschland) über das Recht der Gemeinde A
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