In seinem Urteil vom 13. 7. 2023, Mensing II, C-180/22, hatte sich der EuGH mit der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Hamm (Deutschland) und Herrn .
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