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Ruhebezüge von selbständigen Ärzten

SteuerrechtAufsatzSWI 2023, 501 Heft 9 v. 1.9.2023

(BMF) – Bezieht ein Arzt, der nach seiner Pensionierung in Griechenland ansässig geworden ist, Pensionen aus der Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherung (einerseits aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und andererseits aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Ärztekammer), die innerstaatlich § 25 Abs 1 Z 3 lit a bzw lit b EStG unterliegen, so ist nach der Art der früheren Beschäftigung zu unterscheiden.

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