Im Urteil vom 17. 5. 2023, IT, C‑365/22 , befasste sich der EuGH mit einem Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Kassationshofs iZm einem Rechtsstreit zwischen IT und dem belgischen Staat über die Weigerung der belgischen Steuerverwaltung, die Regelung über die Differenzbesteuerung auf bestimmte, von IT

