Im Urteil vom 25. 5. 2023, W. sp. Z o.o., C-114/22 , beantwortete der EuGH Fragen des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts betreffend den Vorsteuerabzug im Lichte der Grundsätze der Steuerneutralität und der Verhältnismäßigkeit. Dem Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Gerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde.