Sowohl die Regelungen der OECD als auch der EU zu Pillar II sehen eine sogenannte Anfangsphasenerleichterung für einen Zeitraum von fünf Jahren vor, welche die Anwendung der UTPR verhindert, um sicherzustellen, dass die Entwicklung grenzüberschreitender Tätigkeiten durch ursprünglich rein inländische Unternehmen, die von der niedrigen Besteuerung in ihrem Heimatland profitieren, nicht behindert wird.

