Der EuGH hat sich mit Urteil vom 22. 9. 2022, W AG, C-538/20, wieder einmal mit dem Thema „finale Verluste“ einer durch DBA befreiten ausländischen Betriebsstätte beschäftigt und ist zu dem für viele Beobachter überraschenden Ergebnis gekommen, dass zwar eine Ungleichbehandlung vorliege, wenn Verluste der EU-ausländischen Betriebsstätte bei Ermittlung des Einkommens einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft nicht berücksichtigt werden.

