Hey (StuW 2023, 55 ff) legt eingangs dar, dass steuerliche Belastungsgleichheit erst dann verwirklicht sei, wenn gleichheitssatzkonforme Steuergesetze auch gleichheitssatzkonform vollzogen werden. Lange schien es auch in Deutschland unmöglich, Vollzugsdefizite aufzugreifen: Der zu Unrecht nicht besteuerte Steuerpflichtige klagte nicht; dem gesetzestreuen Steuerpflichtigen fehlte die Beschwer hinsichtlich der rechtswidrigen Nichtbesteuerung der anderen.

