In seinem Urteil vom 11. 3. 2021, Danske Bank, C-812/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob Leistungen zwischen einer in einem Mitgliedstaat gelegenen Hauptniederlassung und ihrer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Zweigniederlassung der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die Hauptniederlassung in ihrem Mitgliedstaat Teil einer Mehrwertsteuergruppe iSd Art 11 MwStSyst-RL ist.