In seinem Urteil vom 20. 1. 2021, Lexel AB, C-484/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein im Ertragsteuerrecht eines Mitgliedstaates verankertes Abzugsverbot für grenzüberschreitende Zinszahlungen innerhalb eines Konzerns zur Verhinderung der Erlangung eines erheblichen Steuervorteils gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art 49 AEUV verstößt, wenn diese Zinszahlungen an eine Konzerngesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen.