In seinem Urteil vom 1. 10. 2020, Vos Aannemingen BVBA, C-405/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein Vorsteuerabzug für Kosten zusteht, die auch einem Dritten zugutekommen.
In seinem Urteil vom 1. 10. 2020, Vos Aannemingen BVBA, C-405/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob ein Vorsteuerabzug für Kosten zusteht, die auch einem Dritten zugutekommen.