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EuGH: Kosten für den Ausbau einer öffentlichen Straße berechtigen zum Vorsteuerabzug und führen zu keinem Eigenverbrauch, wenn die Straße für steuerpflichtige Umsätze erforderlich ist

News aus der EUSteuerrechtSWI 2020, 691 - 697 Heft 12 v. 1.12.2020

In seinem Urteil vom 16. 9. 2020, Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG, C-528/19 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit Fragen dazu zu befassen, wie die Kosten eines Unternehmens für die Erschließung einer öffentlichen Straße, die im öffentlichen Gut verbleibt, umsatzsteuerlich zu behandeln sind.

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