Happe/Stingel (PIStB 2020, 312 ff) berichten, dass es mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in Deutschland zu drei Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG komme. Erstens wird der Betrachtungszeitraum auf sieben Jahre der letzten zwölf Jahre beschränkt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.