Art 267 AEUV
Mit seiner Entscheidung geht der EuGH der Frage auf den Grund, ob ein Steuerpflichtiger seines Vorsteuerabzugsrechts aufgrund von Unregelmäßigkeiten in Lieferscheinen verlustig werden kann, wenn auf Seiten des Leistungsempfängers Unkenntnis über das Vorgehen des Pflichtigen besteht.