Zusammenfassung: Der bundesdeutsche BFH führt im Rahmen seiner Entscheidung aus, ob im Anwendungsbereich des DBA Deutschland-Spanien die Anrechnungsmethode für Einkünfte aus Landwirtschaft für aus Spanien stammende Einkünfte eines in Deutschland Ansässigen anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 13 dEStG; Art 6 DBA Deutschland-Spanien