Zusammenfassung: Das BMF trifft Klarstellungen zur Steuerpflicht eines österreichischen Bauunternehmens, der von einem liechtensteinischen Personal-Leasingunternehmen, das in Österreich lohnsteuerabzugspflichtig ist, in Deutschland ansässige Arbeitskräfte angemietet hat. Diese arbeiteten ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmers.