Zusammenfassung: Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Mitgliedstaaten zur Bestimmung der mehrwertsteuerlichen Bemessungsgrundlage befugt sind, Regelungen über Entnahmen auf Umsätze zwischen verbundenen Parteien bei Preisen zu erstrecken, die zu fremdunüblichen Konditionen erfolgten.
Rechtsgrundlagen: Art 11 Teil A 6. MwSt-RL