Zusammenfassung: Der EuGH beschäftigte sich mit der Weigerung des belgischen Staates, die von Wettannahmestellen eines insolventen Wettanbieters erbrachten Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 4 6. MwSt-RL; Art. 13 Teil B lit. f 6. MwSt-RL