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Der Begriff "Aktien" im DBA Thailand

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2011, 287 Heft 7 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Das BMF nahm zur Frage Stellung, ob der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erfüllt wird, wenn ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH mitbeteiligt ist, seinen Wohnsitz nach Thailand verlegt und ob dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung verwirkt wird.

Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 4 DBA Thailand; § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG 1988

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