Zusammenfassung: Das BMF nahm zur Frage Stellung, ob der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erfüllt wird, wenn ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH mitbeteiligt ist, seinen Wohnsitz nach Thailand verlegt und ob dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung verwirkt wird.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 4 DBA Thailand; § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG 1988