Zusammenfassung: Das BMF nahm zur Frage Stellung, unter welchen Umständen der Veräußerungsgewinn nach Art. 13 Abs. 5 DBA Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung unterliegt, wenn zwei in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihre je 50%igen Anteile an einer deutschen Maschinenfabriks-GmbH an eine ihnen gehörige österreichische GmbH veräußern.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 5 DBA Deutschland