Zusammenfassung: Der BFH nahm zur Behandlung von Aufstockungsbeiträgen nach dem deutschen AltersteilzeitG Stellung und prüfte, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang dem Altersteilzeitarbeitnehmer in der Freistellungsphase Vergütungen ausgezahlt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 2 dAltTZG 1996; DBA Deutschland - Frankreich