Zusammenfassung: In EAS 3220 befasste sich das BMF mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Folgeprovisionen eines amerikanischen Geschäftsvermittlers, der eine inländische Betriebsstätte genutzt hatte, um einen Absatzmarkt für einen internationalen Konzern aufzubauen und nach Abschluss seiner (gewerblichen) Aktivitäten und damit verbundener Betriebsstättenschließung seinen Lebensmittelpunkt in die USA verlegte.