Art 18 AEUV; Art 45 AEUV; Art 49 AEUV; Art 54 AEUV
Der EuGH untersuchte, ob die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes in Belgien anlässlich eines Erbfalls rechtens ist, wenn in der Erbschaft ein Verein mit satzungsmäßigem Sitz in Deutschland begünstigt wurde, die Erblasserin aber Belgierin war.