Zusammenfassung: Das BMF befasste sich in der vorliegenden EAS mit Steuerfragen betreffend die Reorganisation zweier Weltkonzerne. Dabei war ua zu klären, inwieweit die Umstrukturierung Anlass dafür ist, dass das in dem einen Konzern bisher geltende Verrechnungspreissystem auf das Verrechnungspreissystem des anderen Konzerns umzustellen ist. Unter welchen Voraussetzungen ist nach Ansicht des BMF eine Verlagerung von Risiken und Funktionen, die in Konzernverträgen bestimmt ist, eine geeignete Basis für eine Verrechnungspreissystemumstellung?